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Unsere individuellen Betreuungsleistungen sind gesondert
nach Aufwand und Inanspruchnahme zu entlohnen.
- Betreuung durch Pflegepersonal
außerhalb der Betreuungszeiten
- zusätzliche Reinigungsarbeiten
und Hilfsdienste
- Wäscheservice
- Einkaufsdienst
- Physiotherapie
- Friseurdienst im Haus
- Fußpflege und Kosmetik
- Postservice
- Internetzugang
- Durchführung von
Familienfeiern und gesellschaftlichen Veranstaltungen
- Bewirtung von Gästen im
Restaurant
- Gästewohnung
- Probewohnen
Bei amtlich dokumentierter Pflegebedürftigkeit (Erreichen einer Pflegestufe) wird eine Zusatzpauschale für folgende Leistungen verrechnet:
- Betreuung durch Pflegepersonal an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
- tägliches Abendessen
- tägliche Reinigung an Werktagen von Montag bis Freitag
- komplettes Wäscheservice (außer chem. Reinigung)
- Post- und Bankdienste
- Einkaufsdienste
Bei Erreichen der Pflegestufe 2 wird ab dem Datum der Zuerkennung für unsere Pflegedienste (0 bis 24 Uhr) das gesetzliche Pflegegeld verrechnet:
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